Satzung
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Free Animal e.V.“.
Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg und ist dort im Vereinsregister unter der Vereinsregisternummer VR 15362 eingetragen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Der Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes insbesondere von sogenannten Haus- und Nutztieren.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Aufklärung der Bevölkerung über Tierquälereien, Ausbeutung von Tieren und die Informationsverbreitung über bestehende Tier- und Tierhalterrechte und Pflichten denTieren gegenüber.
- die Aufklärung der Bevölkerung über die Arbeit und die Ziele von Lebenshöfen für Tiere.
- Hilfestellung des Vereins durch Beratung bei allen Fragen der artgerechten Tierhaltung.
- die ideelle und finanzielle Unterstützung von Lebenshöfen und entsprechenden Projekten.
- die Erstellung und Herausgabe von Informationsschriften zu den Themen Lebenshöfe für Tiere und Tierrechte.
- die Aufnahme von in Not geratenen Tieren auf Lebenshöfe.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähige Vereine sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden.
Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand. Über die Annahme entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein besteht nicht.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme und der Zahlung des Jahresbeitrags. Mit Aufnahme in den Verein anerkennt das Mitglied diese Satzung.
Zu Ehrenmitgliedern können durch Beschluss der Mitgliederversammlung Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben.
Dem Verein können passive und fördernde Mitglieder beitreten. Diese unterscheiden sich dadurch, dass sie am Vereinsleben nicht teilnehmen, dem Verein Beiträge in Geld, als Sachzuwendungen oder Dienste zukommen lassen.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds; durch freiwilligen Austritt; durch Ausschluss aus dem Verein.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt, es grobe Satzungsverstöße begeht oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.
Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen und auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
Gegen den Beschluss des Vorstands ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. Die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Der Verein erfüllt seine Aufgaben in erster Linie durch Spenden der Mitglieder und anderer Personen.
Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag. Er ist bei Aufnahme im Voraus zu entrichten.
Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- der Vorstand;
- die Mitgliederversammlung.
§ 8 Vorstand
Dem Vorstand obliegt die eigenverantwortliche Führung des Vereins.Vorstand im Sinne des § 26 BGB (Vertretungsvorstand) sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die SchatzmeisterIn, wobei nur jeweils zwei von Ihnen gemeinsam Willenserklärungen für den Vorstand abgeben brauchen.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 (vier) Jahren gewählt, er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
§ 9 Zuständigkeit des Vorstands
Der Vorstand ist für die Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
Er beschließt u. a. über die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen oder Unterstützungen im Sinne des § 2 der Satzung. Für zweck-/einzelfallbezogene Spenden Dritter ist kassentechnisch die Zuordnung und/oder Verwendung gemäß der Bestimmung des Spenders sicherzustellen, z. B. durch Unterkonten.
Zuwendungsbestätigungen werden unter Verwendung des amtlichen Vordrucks der Finanzverwaltung ausschließlich von der/dem 1. und 2. Vorsitzenden ausgestellt, die ausschließlich ermächtigt sind eine(n) Vertreterin/Vertreter für diese Tätigkeit zu benennen.
Der Vorstand ist ermächtigt, Satzungsänderungen redaktioneller Art oder vom Register bzw. dem Finanzamt geforderte unwesentliche Änderungen und Ergänzungen der Satzung selbständig vorzunehmen. Hierzu ist ein einstimmiger Beschluss des Vorstandes erforderlich.
Über Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit entscheidet der Vorstand.
Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor und erstellt Tagesordnungen. Er beruft die Mitgliederversammlung ein und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
§ 10 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel jährlich statt und bei Bedarf, wenn es 49% der Mitglieder fordern.
Die Ladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mit einer Ladungsfrist von 4 Wochen unter Angabe der Gegenstände der Tagesanordnung durch einmalige Veröffentlichung im Vereinsorgan „La Vita“ und bei dessen Nichterscheinen durch einmaligen Mitgliederrundbrief per Email.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn diese im Interesse des Vereins erforderlich ist oder die Einberufung von mindestens 3/4 der Mitglieder unter Angabe der Gründe verlangt wird.
§ 11 Ablauf der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlungen werden von dem/der Vorsitzenden und bei dessen/deren Verhinderung von einem weiteren Vorstandsmitglied geleitet.
Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, wählt die Mitgliederversammlung eine(n) Versammlungsleiter(in).
Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 5 (fünf) Mitgliedern beschlussfähig.
Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des 1. Vorsitzenden den Ausschlag.
Zu Satzungsänderung, auch soweit es den Zweck des Vereins angeht, ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben.
Die Tagesordnung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einer Niederschrift festgehalten, die von dem/der in der Mitgliederversammlung gewählten VersammlungsleiterIn und dem/der SchriftführerIn zu unterzeichnen sind.
§ 12 Auflösung und Anfallberechtigung
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die/der 1. und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisher steuerbegünstigten Zweckes fällt das Restvermögen an den gemeinnützigen Themis Tierrechtsverein e.V. in 26817 Rhauderfehn , der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat entsprechend dem Satzungszweck des Vereins Free Animal e.V..
Satzung beschlossen auf der Mitgliederversammlung in Hamburg an 14.9.2014